Überblick über alle Leistungen und Kosten
Ich habe die Anerkennung nach Landesrecht für Sachsen-Anhalt. Aufgrund dessen, kann ich auf Wunsch, bei Pflegegrad, Entlastungsleistungen nach §45b SGB 11 mit der Pflegekasse direkt abrechnen. Natürlich können sie die Rechnungen auch selbstständig bei der Pflegekasse einreichen.
Sollte kein Pflegegrad bestehen, können sie gerne meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Eine Rechnung wird erstellt.
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0,30 €
(bei Begleitung Arzt, Therapie etc.)
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